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   BSG, 16.05.1995 - 9 RV 36/93   

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https://dejure.org/1995,16249
BSG, 16.05.1995 - 9 RV 36/93 (https://dejure.org/1995,16249)
BSG, Entscheidung vom 16.05.1995 - 9 RV 36/93 (https://dejure.org/1995,16249)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 9 RV 36/93 (https://dejure.org/1995,16249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Berufsschadensausgleich (BSchA) - Anforderungen an einen Anspruch auf Witwenbeihilfe - Auslegung des Rechtsbegriffs der Offensichtlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 40/91

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Auszug aus BSG, 16.05.1995 - 9 RV 36/93
    Diese Ansicht entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl zuletzt Urteil vom 15. Juli 1992 - 9a RV 40/91 - SozR 3-3100 § 48 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 14.01.1999 - L 5 V 52/96

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Dem stehe auch nicht die Entscheidung des BSG vom 16. Mai 1995 entgegen (-9 RV 36/93-), weil -- anders als in jener Entscheidung -- keine Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen durch den Beklagten bestanden hätten.

    Diese Vermutung könne nur durch eine zu Lebzeiten erfolgte Feststellung widerlegt werden, nach der klar erkennbar ist, daß andere Gesundheitsstörungen als Schädigungsfolgen das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben alleine verursacht haben (Leitsatz und Urteil in ">48%20BVG%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-3100 § 48 BVG Nr. 4; vgl. auch Urteil vom 19. Mai 1995 -- 9 RV 36/93. --).

  • LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 52/97
    Anders als bei der positiven Festsetzung eines bestimmten Grades der Erwerbsminderung hindert die negative Entscheidung jedoch nicht schlechthin an einer Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen; deren Vorliegen muß jedoch, nicht anders als bei gänzlichem Fehlen eines zu Lebzeiten gestellten Antrages, offenkundig sein (st. Rspr., vgl. BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90, Breith. 1993, 303; Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 3; Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 36/93; Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R, SozR 3-3100, § 48 Nr. 10).
  • LSG Niedersachsen, 27.11.2001 - L 9 V 91/97
    Anders als bei der positiven Festsetzung eines bestimmten Grades der Erwerbsminderung hindert die negative Entscheidung jedoch nicht schlechthin an einer Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen; deren Vorliegen muß jedoch, nicht anders als bei gänzlichem Fehlen eines zu Lebzeiten gestellten Antrages , offenkundig sein (st. Rspr., vgl. BSG, Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/90, Breith. 1993, 303; Urt. v. 29. Januar 1992, Az.: 9a RV 5/91, SozR 3-3100, § 48 Nr. 3; Urt. v. 16. Mai 1995, Az.: 9 RV 36/93; Urt. v. 24. Juni 1998, Az.: B 9 V 19/97 R, SozR 3-3100, § 48 Nr. 10).
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